Panoramafreiheit und Streetview
von Falk Dübbert (falkd) | 06 März, 2010 01:40
Da ich heute ein Streetview-Auto in Uetersen gesehen habe hier noch mal ein paar Hinweise für den Widerspruch:
Der Widerspruch muss an
Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
gehen und die Veröffentlichung wie auch die Erhebung von Aufnahmen verbieten, betreffend:
- das ganze Flurstück
- alle Häuser darauf
- alle Fahrzeuge darauf und davor
- alle Gegenstände
- und natürlich alle Personen
Im Übrigen kann es bestimmt erheiternd sein, bei Sichtung des Streetview-Autos vor seinem Garten einfach mal die Polizei zu Rate zu ziehen und eine Anzeige wegen StGB 201a zu erstatten. Da Google seine Kamera über Hecken, Zäune etc. Hinweg schauen lässt, wird der Tatbestand nach Ansicht mir bekannter Rechtsgelehrter erfüllt. "Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden." (Was kostet eigentlich so ein Streetview-Car?)
Sollte man trotz Widerspruch sein Haus in Google finden, dürften der Montagehöhe der Kameras wegen die Aufnahmen nicht mehr unter Panoramafreiheit fallen und man könnte es mit einer Inrechnungstellung versuchen, wenn man selbst wesentliche Teile des Erscheinungsbild geprägt hat.
Gleiches gilt für eine regelmäßig wechselnde Garten- oder Hausgestaltung oder individuell gestaltete Fahrzeuge, die dürfen gar nicht ohne Einwilligung fotografiert werden und Google Deutschland ist auch nicht weit vom LG Hamburg entfernt.
alles ·
Kommentare: (3)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
Doch nochmal Politik: Vorratsdatenspeicherung
von Falk Dübbert (falkd) | 02 März, 2010 15:23
Das Netz2.0 ergeht sich gerade in Freude über das BVerG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und Häme über die CDU, die allerdings als Gewinner des heutigen Tages angesehen werden darf.
Gerade die vielen Tweets und Dents der Piraten und Grünen, scheinen zu bestätigen, dass das Internet zur Verbreitung von ADS beiträgt. Den Absendern ging nach "das Gesetz ist nichtig" und "Daten sind zu löschen" die Aufmerksamkeit aus.
Tatsächlich aber hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt:
- "Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von
Telekommunikations-verkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar."
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Vorratsdatenspeicherung wird in der Urteilsbegründung insgesamt 11 mal (so oft habe ich es gefunden) wiederholt. - Für IP-Adressen gelten weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben. Ihre Speicherung hat für sich genommen geringeres Eingriffsgewicht.
- Die Abfrage von IP-Adressen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens ist nicht ausgeschlossen.
- Die Formulierung "Vielmehr reicht insoweit eine hinreichende Sach und Verantwortungsnähe zwischen der beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung." lässt in mir bei zu erwartenden Urteilen zu Zugangsproviderprivileg und -Haftung die Alarmglocken schrillen.
Zusammengefasst, ist das zwar kein Pyrrhussieg (da nicht teuer erkauft), aber ein Erfolg von nur kurzer Dauer. Strohfeuer, Eintagsfliege wäre das bessere Gleichnis.
Eine neue Vorratsdatenspeicherung wird kommen und die kommende Ausgestaltung wird kaum handwerklich so schlecht ausgeführt sein, dass sie derart schnell zu kippen ist, wie der Elfmeter ohne Torwart, den Zypries und Schäuble den Klägern da boten.
Tatsächlich muss man von einem Verlust auf ganzer Linie sprechen, denn das BVerG hat weniger die Speicherung an sich, als die mangelhaft spezifizierte Haltung und ausufernde Nutzung der Daten kritisiert. Dabei war es das Ziel die Speicherung, die alle Bürger unter Verdacht stellt, zu kippen.
Mit einer transparenten Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten asymmetrisch verschlüsselt werden, mit wirksamen Richtervorbehalt über den Schlüssel gewacht wird, man gleichzeitig über die Verwendung informiert wird und deren Auskünfte tatsächlich auf Verfahren zu Verbrechen mit Mindeststrafandrohung beschränkt ist, hätte ich übrigens leben können. In Europa gibt es jedoch keinen wirksamen Richtervorbehalt.
alles, Netzrelevantes ·
Kommentare: (0)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
Pause
von Falk Dübbert (falkd) | 01 März, 2010 10:40
Ich arbeite an was größerem, genaugenommen an zwei größeren Sachen, die meine Aufmerksamkeit erforden, wenn es keine Vapourware werden soll. Deswegen ist hier jetzt ein paar Stunden Pause.
alles ·
Kommentare: (0)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
In fremden Gewässern
von Falk Dübbert (falkd) | 21 Februar, 2010 06:11
Ich wurde von Stefan Meiners von unkreativ.net eingeladen, meine Sicht über oder meine Erfahrungen mit der Piratenpartei zu schildern. Das schmeichelte mir und ich ließ es mir nicht zweimal sagen.
(weiter)
alles ·
Kommentare: (0)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
Windows 7 auf dem Handy
von Falk Dübbert (falkd) | 16 Februar, 2010 14:36
alles ·
Kommentare: (0)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
Sachlich und unpolemisch
von Falk Dübbert (falkd) | 02 Dezember, 2009 17:59

http://blog.fefe.de/?ts=b5e84840
alles ·
Kommentare: (0)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion
Netz-Politik = Internet = Politik?
von Falk Dübbert (falkd) | 28 September, 2009 11:04

(Quelle: http://www.bundeswahlleiter.de)

(Quelle: http://www.denic.de)
alles, Netzrelevantes ·
Kommentare: (3)·
Trackbacks:(0)·
Permalink·
Druckversion



