Panoramafreiheit und Streetview
von Falk Dübbert (falkd) | 06 März, 2010 01:40
Da ich heute ein Streetview-Auto in Uetersen gesehen habe hier noch mal ein paar Hinweise für den Widerspruch:
Der Widerspruch muss an
Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
gehen und die Veröffentlichung wie auch die Erhebung von Aufnahmen verbieten, betreffend:
- das ganze Flurstück
- alle Häuser darauf
- alle Fahrzeuge darauf und davor
- alle Gegenstände
- und natürlich alle Personen
Im Übrigen kann es bestimmt erheiternd sein, bei Sichtung des Streetview-Autos vor seinem Garten einfach mal die Polizei zu Rate zu ziehen und eine Anzeige wegen StGB 201a zu erstatten. Da Google seine Kamera über Hecken, Zäune etc. Hinweg schauen lässt, wird der Tatbestand nach Ansicht mir bekannter Rechtsgelehrter erfüllt. "Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden." (Was kostet eigentlich so ein Streetview-Car?)
Sollte man trotz Widerspruch sein Haus in Google finden, dürften der Montagehöhe der Kameras wegen die Aufnahmen nicht mehr unter Panoramafreiheit fallen und man könnte es mit einer Inrechnungstellung versuchen, wenn man selbst wesentliche Teile des Erscheinungsbild geprägt hat.
Gleiches gilt für eine regelmäßig wechselnde Garten- oder Hausgestaltung oder individuell gestaltete Fahrzeuge, die dürfen gar nicht ohne Einwilligung fotografiert werden und Google Deutschland ist auch nicht weit vom LG Hamburg entfernt.
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Von wegen Netzteile mit Lineareglern sind was für Ersties! (Repost eines gelöschten Artikels)
von Falk Dübbert (falkd) | 05 März, 2010 15:48Da es furchtbar unpraktisch ist zum Gig zwei Labornetzteile oder gar das 19-Zoll-Doppelnetzteil mitzuschlüren, möchte ich ein Netzteil für das neuerdings zugelaufenene große Mischpult (Soundcraft Spirit Folio 4) bauen.
So ein Mischpult ist ein Riesenbrocken, aber vor allem sind zwölf Mikrofonvorverstärker eingebaut. So ein Mike-VV macht aus homöopathischen Pegeln Signale, die man an eine Endstufe abgeben kann. Das bedeutet aber auch, dass er den kleinsten Restbrumm in der Versorgung zum 50Hz inferno aufbläst.
Zuerst wollte ich das Ersatzteil einfach kaufen. Neben dem fehlenden Lieferantennachweis war da das Problem des AußenAnschaffungswiderstands. 110,- € kommen da zusammen für ein fertiges Netzgerät von der Insel. Alternativ berechnete ich eine Tüte Bauteile, die selbst bei Wahl der besten Namen auf 30,- Euro kommt.
Jetzt fing ich an, mir die Netzteil-Schaltungen genau anzusehen und meine Anforderungen genau aufzuschreiben.
- Die Restwelligkeit der Gleichspannung, also das Verhältnis von Wechsel- zu Gleichspannung sollte kleiner als -80dB sein. (= max. Verstärkung im Kanalzug plus Spannungs-Dynamikumfang der Mikros.)
- 2x19V mit 0,5A
- Ein Kurzschluss darf nicht zur Zerstörung führen.
- Diskrete Bauteile (wobei ich auch noch einen Spannungsregler im Pentawattgehäuse als diskret bezeichnen würde.)
Der erste Anlauf war (dual voltage power supply) in einer Suchmaschine und ich fand beliebig viele Schaltungen mit dem Doppel LM317/ LM337, darunter auch diese Schaltung aus der Elektor, bei deren Beschreibung man immerhin eine "Restwelligkeit von 80dB" angibt. Allerdings ist mir nicht ganz ersichtlich, wie man darauf kommen soll (von dem Vorzeichen mal abgesehen). Diese Schaltung hier ist übrigens nahezu baugleich, allerdings sind beide suboptimal, wenn man beim Platinenlayout nicht furchtbar aufpasst.
Ein weiteres Problem ist, dass die meisten Endkundenlieferanten nicht angeben können, was für LM317 (T) sie anbieten. In Audioschaltungen sind aber nur die in Sachen HF-Ausgangsrauschen deutlich höher spezifizierten -A*, -B*G oder -HV* -Varianten sinnvoll, wenn man keine Stunts in Richtung RCR-Filter machen will. Sinnvoll berechnen lassen sich Restwelligkeit und Regelverhalten aber nur, wenn man den Ausgangstiefpass mit ein paar µ-Ohm belegt und mit schlechten Kondensatoren wird die Schaltung zumindest in der Simulation besser.
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Ich hatte ja auf bunte Fähnchen gehofft.
von Falk Dübbert (falkd) | 05 März, 2010 15:15

Ich danke allen Teilnehmern (auch den beiden Mehrfachklickern).
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Wer nicht will, der hat schon. (Mach's gut, Rivva.de.)
von Falk Dübbert (falkd) | 05 März, 2010 11:48
Seit gestern habe ich Rivva.de auf meine Banned-Hosts-Liste gesetzt. Startseite ist nun vorerst ein (lokaler) AJAX-RSS-Parser, mit dem ich ein paar Feeds, die ich aus meinen Lieblingsblogs und dem Icerocket RSS-Builder zusammensetze, augenschmeichelnd darstelle.*
Der Grund für diese "Abstrafung"
ist der Weg der Finanzierung, den Frank Westphal wählte: Sponsor-Posts. Danke. Das wars für mich, denn damit ist Rivva auch mit der auffälligen gelben Hinterlegung der entsprechende Einträge unbrauchbar geworden.
Bislang war Rivva eine in Code gegossener Freimaurer-Loge: Rivva fand nur das, was bereits gefundenes verlinkt. Zugang nur auf Empfehlung eines Mitglieds. Das System hatte sicher Schwächen, denn ein Blick auf die Deutschen Blogcharts führt zu den gleichen Blogs. Bei Rivva sind halt noch Spiegel, FAZ, Zeit, etc. verlinkt.
Jetzt kommen die Sponsor Posts.
Sicher: T3N und andere Sponsoren würden es auch ohne Sponsoring in die Selektion schaffen, aber wo würden sie stehen?
Werbung hätte abseits der normalen Darstellung hätte ich akzeptiert. Jetzt aber funktioniert der ganze Algorithmus nicht mehr. Frank Westphal tappte nun in die Paid-Blogging-Falle und der Rest Glaubwürdigkeit der Auflistung ist futsch.
* Das Projekt hatte ursprünglich einen eigenen Suchcrawler, dessen Neuronales Netz aber trotz prozessorschonender Programmierung in C/C++ selbst Doppel-Opteron-Server binnen Minuten stilllegte und einen riesigen Bandbreitenhunger an den Tag legte. Deswegen ist das erstmal auf einen Zeitraum poststudium verschoben.
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Doch nochmal Politik: Vorratsdatenspeicherung
von Falk Dübbert (falkd) | 02 März, 2010 15:23
Das Netz2.0 ergeht sich gerade in Freude über das BVerG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung und Häme über die CDU, die allerdings als Gewinner des heutigen Tages angesehen werden darf.
Gerade die vielen Tweets und Dents der Piraten und Grünen, scheinen zu bestätigen, dass das Internet zur Verbreitung von ADS beiträgt. Den Absendern ging nach "das Gesetz ist nichtig" und "Daten sind zu löschen" die Aufmerksamkeit aus.
Tatsächlich aber hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt:
- "Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von
Telekommunikations-verkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar."
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Vorratsdatenspeicherung wird in der Urteilsbegründung insgesamt 11 mal (so oft habe ich es gefunden) wiederholt. - Für IP-Adressen gelten weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben. Ihre Speicherung hat für sich genommen geringeres Eingriffsgewicht.
- Die Abfrage von IP-Adressen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens ist nicht ausgeschlossen.
- Die Formulierung "Vielmehr reicht insoweit eine hinreichende Sach und Verantwortungsnähe zwischen der beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung." lässt in mir bei zu erwartenden Urteilen zu Zugangsproviderprivileg und -Haftung die Alarmglocken schrillen.
Zusammengefasst, ist das zwar kein Pyrrhussieg (da nicht teuer erkauft), aber ein Erfolg von nur kurzer Dauer. Strohfeuer, Eintagsfliege wäre das bessere Gleichnis.
Eine neue Vorratsdatenspeicherung wird kommen und die kommende Ausgestaltung wird kaum handwerklich so schlecht ausgeführt sein, dass sie derart schnell zu kippen ist, wie der Elfmeter ohne Torwart, den Zypries und Schäuble den Klägern da boten.
Tatsächlich muss man von einem Verlust auf ganzer Linie sprechen, denn das BVerG hat weniger die Speicherung an sich, als die mangelhaft spezifizierte Haltung und ausufernde Nutzung der Daten kritisiert. Dabei war es das Ziel die Speicherung, die alle Bürger unter Verdacht stellt, zu kippen.
Mit einer transparenten Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten asymmetrisch verschlüsselt werden, mit wirksamen Richtervorbehalt über den Schlüssel gewacht wird, man gleichzeitig über die Verwendung informiert wird und deren Auskünfte tatsächlich auf Verfahren zu Verbrechen mit Mindeststrafandrohung beschränkt ist, hätte ich übrigens leben können. In Europa gibt es jedoch keinen wirksamen Richtervorbehalt.
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Referrer-Spam
von Falk Dübbert (falkd) | 02 März, 2010 12:21
Ich war erst sehr froh, dass mein Blog seit dem Reboot so toll "performt". 20 US-cent pro Tag, sind eine menge Holz und entspricht gut 500MB ausgeliefertem Datenvolumen. Leider aber muss ich das mit dem Freuen nun revidieren:

Mein Lifetype speichert die Referrer (nur die Referrer - nicht die IP/hostname des dazugehörigen Surfers) und die Zugriffszahlen zu jeder Seite. Ich schaue da hin und wieder, idR zu Monatsbeginn (Liebe Abmahner: ich werde hier nicht "täglich" oder "regelmäßig" hinschreiben.) mal drauf um die tatsächliche Präsenz in Suchmaschinen, Bloglisten und anderen Blogs zu erforschen. Und da finde ich seitenweise aimtrust und theinvestmentblog in der Liste, die zu einer (der selben) mutmaßlichen Betrügermasche gehören. Sie laden immer das ganze Blog bzw. alle Blogs in diesem System, alle 12 Stunden. In diesem Fall ist das vergebene Liebesmüh seitens der Spammer, denn ich veröffentliche die Referrer gar nicht und Links in Kommentaren stehen auf nofollow bzw. alle Unterseiten seit dem Reboot / Umzug des Blogs auf noindex.
Gegenmaßnahme
Das Antispam-Management mit der .htaccess handzuhaben, ist immer eine suboptimale Lösung, da die .htaccess auch für jeden Pfurzbit durchlaufen werden muss und jede logische Abfrage die Ladegeschwindigkeit somit absenkt. Dennoch habe ich diesen Weg gewählt um die maximale Bandbreiten-Einsparung zu erhalten.
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Pause
von Falk Dübbert (falkd) | 01 März, 2010 10:40
Ich arbeite an was größerem, genaugenommen an zwei größeren Sachen, die meine Aufmerksamkeit erforden, wenn es keine Vapourware werden soll. Deswegen ist hier jetzt ein paar Stunden Pause.
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