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Groß Genug, Herr Prof. Schreckenberg?

von Falk Dübbert (falkd) | 25 Juli, 2010 10:46

Dieser Artikel wird am 21.8.2010 gelöscht.

Update: neue Zahlen

Das Gelände hatte nur 230.000m², von denen Bühne, Floats, FOH und Backstage noch abgezogen werden müssen und der Tunnel eine Kapazität von 60.000 Personen pro Stunde. Damit hatte jeder Gast nur eine Fläche von etwa Din A3 zur Verfügung und es hätte 10 Stunden dauern müssen, sie reinzulassen. Wie inkompetent kann man denn sein?

Wenn ich die Aussagen von Herrn Prof Michael Schreckenberg lese, wird mir regelrecht schlecht. Es mag sein, dass der Tunnel für die gleich- und kugelförmigen Teilchen mit hydraulischem Verhalten aus der Welt eines Physikers groß genug ausgelegt war.
Aber in Duisburg konnte man mal wieder sehen, was passiert, wenn sich fast niemand traut Fundamentalkritik zu äußern und bzw. niemand offizielles traut Fundamentalkritik anzunehmen.

Es erinnert ein bisschen an Tchernobyl: alle wissen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit und hohem Risiko schiefgehen kann. Aber der Erfolg ist fest eingeplant und darf nicht durch defetistische Äußerungen gefährdet werden. Bei den einen war es der Fünfjahresplan, bei den anderen Ruhr2010.

In einer Presseerklärung keine drei Stunden nach einem derartigem Desaster den Opfern die Schuld zu geben,
ist nicht innerhalb des Spektrums der angebrachten Äußerungen !
Es ist unerheblich, ob Kletterei an den Absperrungen und Aufgängen zu Abstürzen und der Panik führte oder ob die Panik zu Kletterei und Abstürzen führte. Das Sicherheitskonzept, an dem Schreckenberger maßgeblich mitgewirkt hat, hätte auch den mutmaßlichen Fehler der Ordner/Polizisten am Tunnelaus gang zu sperren, kompensieren müssen, aber es versagte total.

Es gibt genügend dokumentierte Äußerungen im Vorfeld, die man mit:

falsche Stadt, falscher Ort, falscher Ansatz und gefährliche Ausnahmen für kommunale Veranstalter

zusammenfassen kann.

In Berlin wurde alles, woran man hochklettern könnte, mit Schmierseife eingeschmiert. In Dortmund wurde ein Open field - Konzept vorgegeben. Es gab also immer Ausweichräume und eine vielzahl an Zu- und Ausgängen.

Bochum verzichtete auf die Ausrichtung weil der Bahnhof dort als Kategorie-2-Bahnhof keine ausreichende Kapazität aufweist. Und jetzt ratet mal, welcher Bahnhof auch in Kategorie 2 eingestuft wird...

Auch ohne Panik war Duisburg mit dem Verkehr durch Autos, Bahn und Busse völlig überfordert.
Mit der Panik, der Party mit Beigeschmack und der dadurch steileren Kurve der Ausreisenden brach alles inklusive Handynetz zusammen.
Das alte Güterbahnhofsgelände Duisburg hat nur zwei wirkliche Zugäng und die Gebäude rundherum sind zum Teil so marode, dass sie von außen mit Bindern und Schraubstützen abgestützt werden. Dadurch fallen die Wände nach innen, wenn es rumst. Die Koloniestraße im Norden wurde gesperrt und als Backstage-Zugang genutzt. Man wollte alle Gäste durch den Tunnel und zwei Auffahrten zuführen: Ein Tunnel mit 16m lichter Breite und 10m breite Auffahrten für eine sechs- bis siebenstellige Zahl an Personen.

Wenn ein privater Veranstalter eine Open-Air-Veranstaltung anmeldet, muss er allerhand Nachweise zusammenbringen. Je nach Bundesland wird es da schon richtig aufwändig und vor allem zäh.

  • Er muss an (mindestens drei) vorherigen Veranstaltungen ähnlicher Größe in verantwortlicher Stellung beteiligt gewesen sein.
  • Einige Länder verlangen zusätzlich einen Abschluss in einem "staatlich geprüften Sicherheitsberuf für Veranstaltungen" von allen Verantwortlichen.
  • Das Gelände muss baulich einwandfrei sein.
  • Ordner und Rettungskräfte müssen nachgewiesen werden.
  • Absperrungen bedürfen weiterer Sicherheitskräfte
  • Standsicherheitsnachweis, Ausführungsgenehmigungnen, Bau- und Prüfbücher nach der Landes-Bauordnung für Bühnen, Brücken, Absperrungen und alles, was größer als ein Hocker ist, müssen nachgewiesen werden.
  • das Gelände muss von drei Seiten aus für Fahrzeuge zugänglich sein.
  • in Passagen, Über- und Unterführungen muss eine Rettungsgasse freigehalten werden.
  • Zugänge müssen ab einer gewissen Größe über Personenvereinzeler verfügen und die Breite an der schmalsten Stelle muss anhand einer Formel an die Besucherzahl angepasst sein.
  • nichtbrennbare Mülleimer

Und jetzt kommt der Knaller, das alles gilt nicht für kommunale Veranstalter.
Die dürfen munter schätzen, wie viel Zu- und Ausgang sie brauchen. Die ansonsten im Veranstaltungsgewerbe heiligen Vorschriften (UVV, VBG70 / BGV C1, VStättV, ...) finden keine Anwendung, bzw. es gibt ein "Sachkundeprivileg".
Das heißt, dass ein Abweichen von den für alle anderen stringenten Vorschriften kann mit einer selbst verfassten Abschätzung - sie wird dann Gutachten genannt -ausgeglichen werden. Da eine Kommune kein reguläres Subjekt des Strafrechts ist, muss hinterher in der Regel auch niemand den Kopf hinhalten, während bei einer GmbH die strafrechtliche Haftung für den Verantwortlichen, im Zweifel Geschäftsführer, gar nicht beschränkt ist.

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